Inhalt:
Einleitung
Was ist Wildnis? Was ist Prozessschutz?
Aus kultureller Sicht stellt ungenutzte Wildnis einen Kontrast zur menschlich beeinflussten Landschaft - sprich der heutigen Kulturlandschaft dar.
In unserem Fachinformationssystem steht jedoch vor allem die
naturwissenschaftliche Sichtweise im Vordergrund. Das Bundesamt für Naturschutz
definiert Wildnisgebiete etwa als „[…] möglichst großräumige Gebiete […]“, in
denen „natürliche oder naturnahe Entwicklungsprozesse weiterhin oder zukünftig
ablaufen können [...]“. So gesehen kann Wildnis hier auch als Prozessschutz
bezeichnet werden: Es wird zugelassen, dass natürliche Entwicklungen ungestört
und ergebnisoffen ablaufen. Menschliche Nutzungen und Eingriffe finden nicht
statt.
Eine erweiterte Definition formuliert Neitzke (2014) mit dem Begriff „systemorientierter Prozessschutz“:
"Der systemorientierte Prozessschutz zielt auf die Sicherstellung der Gesamtheit möglichst anthropogen unbeeinflusster Prozessabläufe innerhalb kompletter Ökosysteme. Grundlage der Beurteilung ihrer Vollständigkeit sind naturnahe Ökosysteme. Die Elemente der einzelnen Kompartimente (Produzenten, Konsumenten, Destruenten) sollen ihre eigenen raum-zeitlichen Lebenszyklen unter systemtypischer Beeinflussung durch Konkurrenz und Konsumption im weitesten Sinne durchlaufen können. Um dieses möglichst große Ausmaß an systemeigenen Prozessabläufen zu erreichen, wird akzeptiert, dass auf anthropogen bestimmte Prozesse und Strukturen zur Gewährleistung ausbalancierter Ökosysteme in der notwendigen Dauer ausgleichend eingewirkt wird. Hierzu zählen unter anderem der Ersatz der Wirkung der Prädation durch Wildmanagement, die Überwindung der Zerschneidung der Landschaft durch Biotopverbundsysteme oder die Einleitung systemtypischer Prozesse durch geeignete Maßnahmen".
Abhängig von der Flächengröße werden im Weiteren folgende Begriffe verwendet:
- „Wildnisgebiet“ für Flächen(komplexe) von 1.000 ha und größer; Der Begriff „Wildnisgebiete“ wird zudem als allgemeine Bezeichnung verwendet, wenn sowohl große als auch kleinere Wildnis„flächen“ zusammen bezeichnet werden sollen.
- „Wildnisentwicklungsgebiet“ für z. T. aus Einzelflächen zusammengesetzte Objekte deutlich kleiner als 1.000 ha
- „Wildnisbiotop“ für einzelne zusammenhängende Flächen
Die Gesamtkulisse von Prozessschutzflächen in NRW umfasst vor allem Waldgebiete, daher liegt der Fokus dieses Fachinformationssystems auch auf den „Wildniswäldern“.
Darüber hinaus gibt es aber auch weitere fachlich geeignete Wildnisgebiete: Die wenigen verbliebenen Hochmoorflächen in unseren Naturschutzgebieten, große Stillgewässer und ihre Verlandungsreihen, natürliche Quellen sowie eine noch nicht genau bekannte Anzahl von Fließgewässerabschnitten, die ohne menschliche Nutzung sind.
Diese Gebiete zeichnen sich durch sogenannte Wildnis-Eigenschaften aus: Dies sind neben der Nutzungsfreiheit beispielsweise auch die Unversehrtheit des Standortes, ein originäres Bodenprofil und eine ununterbrochene Genese und Dynamik. Auch eine ursprüngliche Baumarten- und Vegetations-Zusammensetzung, natürliche Strukturen und Habitattradition zählen unter anderem zu den Wildnis-Eigenschaften. (Frede, A. 2009)
Weitere Prozessschutzflächen, die jedoch nicht Wildnis im Sinne nutzungsfreier natürlicher Lebensraumtypen zum Ziel haben (z. B. Großherbivoren-Projektflächen, Industriewälder), werden hier nicht weiter betrachtet.